An uns wird immer wieder die Frage gerichtet, ob originalverpackte Medikamente zurückgenommen werden können. Im Arzneimittelgesetz (AMG) sind die Vertriebswege für apotheken- und verschreibungspflichtige Arzneimittel geregelt, die generell nur in eine Richtung gehen, vom Hersteller über die tierärztliche Hausapotheke an den Endverbraucher (Tierhalter). Sobald das Arzneimittel an den Tierhalter ausgehändigt wurde, kann der Abgebende nicht mehr gewährleisten, dass die Arzneimittel sachgerecht gelagert werden und keinen schädlichen Einflüssen unterliegen.
Daher ist die Rücknahme oder ein Umtausch von Arzneimitteln, welche an einen Tierhalter abgegeben wurden, nicht möglich/nicht erlaubt, ausgenommen die Entgegennahme von Arzneimitteln zur Entsorgung.